RECHTLICHE ASPEKTE

Aufstiegsgenehmigung(en)

Wir verfügen über allgemeine Aufstiegsgenehmigungen für Bayern und Baden-Württemberg. Dies befähigt uns zum grundsätzlichen Aufstieg von unbemannten Flugsystemen in diesen Bundesländern. Aufstiegsgenehmigungen für andere Bundesländer beziehungsweise Länder (EU und weltweit) beantragen wir für Sie optional auf Anfrage.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sowie in einem 1,5 km Radius um bebaute Regionen muss allerdings für jeden Aufstieg eine zusätzliche, sogenannte Einzelaufstiegserlaubnis beantragt werden, die von der entsprechenden Behörde im Vorfeld geprüft und genehmigt werden muss. Wir bitten Sie daher, uns bei Interesse an Luftaufnahmen rechtzeitig zu kontaktieren, da das Einholen der Einzelaufstiegserlaubnis bis zu drei Wochen dauern kann. Dafür benötigen wir von Ihnen die genaue Anschrift des Aufnahmeortes.

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen im Vorfeld der Aufnahme eine schriftliche Erlaubnis bzw. Zustimmung des Grundeigentümers für den Überflüg mit unserer Drohne.

Noch einige allgemeine Hinweise:

  • innerörtliche Flüge melden wir i.d.R. zusätzlich beim Ordnungsamt oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle an
  • wir fliegen nur innerhalb der Sichtweite der Drohne und nicht höher als 100 Meter über dem Boden, da wir ansonsten in den Luftraum von Verkehrsflugzeugen eindringen würden
  • wir fliegen grundsätzlich nicht über Menschen(ansammlungen)
  • Flugaufnahmen sind nur in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang möglich
  • bei einem erhöhtem Windaufkommen von über 27km/h können keine Aufnahmen über Menschensammlungen stattfinden
  • wir fertigen keine Aufnahmen von Flughäfen sowie militärischen, polizeilichen oder gerichtlichen Einrichtungen an