Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Umfang und Gültigkeit

(1) Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle, zwischen der Jens & Jörg Schreiner GbR, Bonifatiusstraße 2, 97941 Tauberbischofsheim – im folgenden Auftragnehmer genannt- und dem Auftraggeber. Eingeschlossen sind auch alle Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers. Die Bedingungen gelten ab Vertragsabschluss und sind Grundlage und Bestandteil desselben. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen auf Seiten des Auftraggebers haben keine Rechtsgültigkeit und werden nicht anerkannt.

(3) Ein Vertrag kommt nur nach Erteilung eines schriftlichen Auftrages (persönlich, Fax, Postweg) oder auch per Email und der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 2 Leistung, Prüfung, Rechte und Pflichten

(1) Dem Auftragnehmer ist es gestattet, erteilte Aufträge teilweise oder ganz von Dritten durchführen zu lassen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet detaillierte Angaben über Standort, Lage, besondere Gegebenheiten des Objektes zu machen. Für Mehrkosten und evtl. Folgen aufgrund fehlender, lückenhafter oder falscher Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Die Zurverfügungstellung aller notwendiger Angaben, sowie die Prüfung derer Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit obliegt allein dem Auftraggeber. Eine Prüfung seitens des Auftragnehmers wird hiermit ausgeschlossen.

(4) Die Beantragung behördlicher Genehmigungen (Sicherung oder Sperrung öffentliches Raumes), Anmeldungen etc. und das Einhalten jedweder Auflagen obliegen dem Auftraggeber. Dieser trägt auch alle in diesem Rahmen anfallenden Kosten.

(5) Sicherheit ist bei der Vertragserfüllung oberstes Gebot. Der Pilot/Fotograf entscheidet zu jeder Zeit selbstständig und in vollem Umfange über die Durchführung, Weiterführung oder den Abbruch eines Fluges, um Personen- oder Sachbeschädigung, sowie Rechtsverletzungen auszuschließen.

§ 3 Produktionshonorar und Nebenkosten

(1) Jedwede Preisangaben und Angebote des Auftragnehmers im Internet, Katalogen oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und stets unverbindlich.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlichen MWSt, soweit nicht anders aufgeführt.

(3) Die im Vertrag angegebenen Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Vertragsschluss.

(4) Alle Preise, die Vertragsbestandteil sind, verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers (97941 Tauberbischofsheim). Reisekosten für die Aufnahme-Crew werden gesondert in Rechnung gestellt und betragen ab dem 1. Entfernungskilometer € 0,90 .

(5) Bei Absage einer vertraglich vereinbarten Aufnahme seitens des Auftraggebers, ist dieser zur Zahlung der Fahrtkosten ab dem 1. Reisekilometer verpflichtet und übernimmt darüberhinaus auch die vertraglich festgelegten Stundensätze.

§ 4 Vertragserfüllung und Verzug

(1) Alle Leistungs-, Durchführungs- und Liefertermine werden schriftlich vereinbart.

(2) Eine Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Termine basiert auf der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Vertragserfüllung seitens des Auftragsgebers (siehe § 3)

(3) Gründe, wie höhere Gewalt, behördliche Anordungen, Gesetzeslagen, die eine termingerechte Leistung be- oder verhindern sind dem Auftragnehmer nicht anzulasten. Er hat vielmehr das Recht, den Auftrag nach Wegfall der Behinderung weiter- bzw. durchzuführen. Hierfür gilt eine angemessene Nachfrist von 21 Tagen. Bei Nichterfüllung bis zur Nachfrist kann der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

(4) Sollten fixe Termine (termingebundene Feste, Feierlichkeiten, Veranstaltungen) aus den vorgenannten Gründen nicht eingehalten oder nachgeholt werden können, so steht jeder Partei der Vertragsrücktritt zu.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Mit Lieferung/Durchführung der vereinbarten Leistung erfolgt die Rechnungsstellung. Vorauszahlungen in angemessener Höhe können vom Auftragnehmer gefordert werden.

(2) Soweit nicht anders in Schriftform festgelegt, ist der geschuldete Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar – ohne Abzug. Skonto wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Bei Annahmeverweigerung vertraglich vereinbarter Leistungen, auch nur teilweise, kann der Auftragnehmer entweder auf Annahme oder Zahlung von 50% des Auftragswertes, jedoch mindestens 100,– Euro Schadenersatz zuzüglich entstandener Fahrt- und Aufwandskosten bestehen.

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Für alle Schäden, die vom Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet dieser vollumfänglich.

§ 7 Schutzrechte Dritter

(1) Der Auftraggeber versichert gegenüber dem Auftragnehmer, dass er gesetzlich dazu berechtigt ist, die vertraglich vereinbarte Leistung (Luftaufnahmen etc.) zu beauftragen. Die Wahrung jedweder privater, öffentlicher oder gewerblicher Schutzrechte, sowie Urheberrechte Dritter obliegt dem Auftraggeber. Alle mit dem Vertragsinhalt verbundenen Beschaffungen von Genehmigungen, Rechten, Lizenzen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Das persönliche Einverständnis jeder abgebildeten Person ist einzuholen und zu dokumentieren.

(2) Rechtsansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer wird dieser dem Auftraggeber gegenüber direkt kommunizieren. Die Vertragserfüllung wird bis zum Zeitpunkt der Klärung ausgesetzt. Sollte eine Klärung nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz seiner, bis zum Eintritt der Störung angefallenen, Aufwendungen zu verlangen.

(3) Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber von jedweder Haftung zu befreien, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder auch nur Teile dieser, Rechte Dritter verletzt. Ausgeschlossen hiervon sind vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Urheber nach dem Urheberrecht an allen vertraglich vereinbarten Leistungen und Teilleistungen ist der Auftragnehmer. Nach Erhalt der vollen vereinbarten Vertragssumme wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht innerhalb der Grenzen des Vertrages eingeräumt.

(2) Jegliche Nutzung, wenn auch nur teilweise, bedarf der Beifügung eines Urhebervermerkes (z.B. als Bildunterschrift, als Vermerk, im Impressum etc.).

(3) Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

§ 9 Sonstige Bedingungen

(1) Sämtliche Informationen, Bilder, Texte, Veröffentlichungen, Abbildungen auf diesen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Nutzung Dritter darf nur nach schriftlicher Zustimmung von Jens & Jörg Schreiner GbR erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist mit Strafverfolgung zu rechnen.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung der AGB oder des Vertrages zwischen den Vertragsparteien bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen bestehen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, schnellstmöglich die unwirksame durch eine dem Vertragszweck und der Wirtschaftlichkeit dienliche Bestimmung zu ersetzen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen den Vertragsparteien ist Tauberbischofsheim bzw. Mosbach.

§ 12 Schriftformklausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller Verträge sind nur dann wirksam, wenn die Schriftform eingehalten wird.

Jens & Jörg Schreiner GbR, Bonifatiusstraße 2, 97941 Tauberbischofsheim

Tauberbischofsheim, den 28.05.2015